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   OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22   

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https://dejure.org/2022,25076
OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22 (https://dejure.org/2022,25076)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.04.2022 - 20 UF 16/22 (https://dejure.org/2022,25076)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. April 2022 - 20 UF 16/22 (https://dejure.org/2022,25076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1697a BGB, § 1779 Abs 2 S 1 BGB, § 1791b BGB, § 1915 Abs 1 BGB, § 6 Abs 2 S 1 GG
    Bestellung eines nahen Verwandten zum Vormund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtsvormund/Pfleger; Jugendamt; Bestellung zum Vormund

  • rechtsportal.de

    Entzug einer Personensorge; Beschwerde gegen die Bestimmung eines Ergänzungspflegers; Nachrangige Bestellung eines Jugendamtes als Amtsvormund

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13

    Großeltern müssen bei der Auswahl eines Vormunds in Betracht gezogen werden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der unter anderem zur Auswahl des mildesten unter gleich geeigneten Mitteln verpflichtet, gebietet in diesem Zusammenhang insbesondere, nahe Verwandte, die zur Verantwortungsübernahme bereit sind, als Vormünder oder Ergänzungspfleger in Betracht zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 -, juris, Rn. 16 und zuletzt - zur Betreuerauswahl - BVerfG, Beschluss vom 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21 - juris, Rn. 16 ff.).

    Wenn die Eltern eines Kindes die Bestellung von Verwandten zum Vormund oder Ergänzungspfleger und die Aufnahme des Kindes in deren Haushalt wünschen, stellt dies aus elterlicher Sicht ein milderes Mittel gegenüber der Übertragung der rechtlichen Verantwortung und tatsächlichen Betreuung des Kindes auf familienfremde Personen dar (BVerfG, Beschluss vom 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 -, juris, Rn. 17).

    Auch das Grundrecht des Kindes auf Gewährleistung elterlicher Pflege und Erziehung gebietet, bei der Auswahl eines Vormunds oder Ergänzungspflegers nahe Verwandte zu berücksichtigen, wenn dies die Aufrechterhaltung der Verbindung zu den Eltern begünstigt und diese im Interesse des Kindes ist (BVerfG, Beschluss vom 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 -, juris, Rn. 18).

  • BVerfG, 24.03.2014 - 1 BvR 160/14

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch einen auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22
    Denn das Elterngrundrecht stellt hohe Anforderungen an die Trennung eines Kindes von den Eltern (BVerfG, Beschluss vom 24.03.2014 - 1 BvR 160/14 -, juris, Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer gegen ihre Entlassung als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der unter anderem zur Auswahl des mildesten unter gleich geeigneten Mitteln verpflichtet, gebietet in diesem Zusammenhang insbesondere, nahe Verwandte, die zur Verantwortungsübernahme bereit sind, als Vormünder oder Ergänzungspfleger in Betracht zu ziehen (BVerfG, Beschluss vom 24.06.2014 - 1 BvR 2926/13 -, juris, Rn. 16 und zuletzt - zur Betreuerauswahl - BVerfG, Beschluss vom 28.02.2022 - 1 BvR 1619/21 - juris, Rn. 16 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2014 - 6 UF 48/14

    Vormundschaft über ein minderjähriges Kind nach Entziehung der elterlichen Sorge:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22
    Wird einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen und verfolgt er im Beschwerdeverfahren nur noch das Ziel, dass statt des Jugendamts ein naher Verwandter zum Vormund bestellt wird, lässt dies seine Beschwerdebefugnis nicht entfallen (A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 59 Rn. 49; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - 6 UF 48/14 -, BeckRS 2014, 127135; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2020 - 9 UF 32/20 -, BeckRS 2020, 32946).
  • BGH, 27.01.2022 - 1 StR 453/21

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22
    Aufgrund eines - mittlerweile durch den Bundesgerichtshof unter Zurückverweisung aufgehobenen (vgl. Beschluss vom 27.01.2022, 1 StR 453/21) - Urteils des Landgerichts Mannheim vom 20.07.2021 (4 Kls 203 Js 39924/20) wurde er in der forensischen Psychiatrie des Psychiatrischen Zentrums Nordbaden untergebracht.
  • OLG Koblenz, 27.04.2020 - 9 UF 32/20

    Bestellung eines Ergänzungspflegers: Auswahl des Familiengerichts unter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.04.2022 - 20 UF 16/22
    Wird einem Elternteil die elterliche Sorge entzogen und verfolgt er im Beschwerdeverfahren nur noch das Ziel, dass statt des Jugendamts ein naher Verwandter zum Vormund bestellt wird, lässt dies seine Beschwerdebefugnis nicht entfallen (A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 59 Rn. 49; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - 6 UF 48/14 -, BeckRS 2014, 127135; OLG Koblenz, Beschluss vom 27.04.2020 - 9 UF 32/20 -, BeckRS 2020, 32946).
  • OLG Karlsruhe, 29.01.2024 - 16 WF 97/23

    Vom Sorgeberechtigten in letztwilliger Verfügung als Vormund benannte Person.

    Nicht ausreichend ist, dass die Wahrnehmung des Mündelwohls durch einen professionellen Vormund "besser", "professioneller" oder "objektiver" erfolgen könnte (OLG Karlsruhe Beschluss vom 07.04.2022 - 20 UF 16/22-, juris; OLG Rostock, Beschluss vom 01.12.2021, 10 UF 104/21 -, juris, Rn. 25).
  • OLG Braunschweig, 17.03.2023 - 1 UF 2/23

    Auswahlkriterien; Beschwerdebefugnis; Elternrecht; Elternwille;

    Überwiegend wird die Beschwerdebefugnis jedenfalls dann bejaht, wenn sich Eltern nach einem Sorgerechtsentzug im Beschwerdeverfahren nicht gegen den Entzug der elterlichen Sorge, sondern nur gegen die Auswahl des Vormunds wenden und dabei das Ziel der Bestellung eines nahen Verwandten weiterverfolgen ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2022 - 20 UF 16/22 , juris Rn. 19; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.07.2014 - 6 UF 48/14, juris Rn. 10 ff.; ohne Begründung ebenso OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.03.2012 - 9 UF 232/11 , juris Rn. 14 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.12.2007 - 2 UF 290/07 , juris Rn. 20 ff.).
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